Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TG-Events | Inhaber: Torben Glowig

Afrastraße 69a, 86316 Friedberg | E-Mail: mail@tg-events.eu

Gültig ab: 01.11.2026

Kleinunternehmerregelung: TG-Events nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.

Übersicht

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

1.1Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von TG-Events, Inhaber Torben Glowig, Afrastraße 69a, 86316 Friedberg (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden, auch für künftige Geschäfte, ohne dass der Auftragnehmer erneut darauf hinweisen muss.

1.2Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). „Kunde“ sind Verbraucher und Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird.

1.3Teil A gilt für alle Verträge. Die Teile B bis D gelten ergänzend für die jeweiligen Leistungsarten und gehen im Widerspruchsfall dem Teil A vor. Teil E gilt zusätzlich für Verbraucher und geht für Verbraucher allen anderen Teilen vor.

1.4Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht bei Kenntnis oder Schweigen des Auftragnehmers, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.

§ 2 Leistungen

2.1Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: Veranstaltungstechnik (Auf- und Abbau, Betreuung von Licht-, Ton- und Bühnentechnik, technische Durchführung von Veranstaltungen aller Art, z. B. DJ- und Showproduktionen); Vermietung von Veranstaltungstechnik und Event-Equipment mit oder ohne Personal; Foto- und Videoproduktion sowie Erstellung von Werbe- und Onlinemedien; IT-Dienstleistungen (Webhosting, Server- und vServer-Hosting, Managed Services (MSP), IT- und WLAN-Infrastruktur, Netzwerktechnik einschließlich Cisco-Systemen, Betreuung und Anwender-Support, Webentwicklung und Programmierung); Management und Öffentlichkeitsarbeit von Veranstaltungen und künstlerischen Projekten (einschließlich Sponsorenakquise und Onlineauftritten) sowie künstlerische und artistische Darbietungen und Vorträge.

2.2Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website oder in Prospekten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.

2.3Der Auftragnehmer darf die Leistung in zumutbarem Umfang ändern, soweit sie gleichwertig bleibt (z. B. Austausch gleichwertiger Geräte, Einsatz von Ersatzpersonal).

§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Form

3.1Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, wenn keine andere Frist genannt ist.

3.2Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines verbindlichen Angebots, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform, durch Unterzeichnung des Vertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Einverständnis des Kunden.

3.3Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Gegenüber Verbrauchern wird keine strengere Form als die Textform verlangt.

3.4Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Erklärungen und Rechnungen des Auftragnehmers können per E-Mail übermittelt werden.

§ 4 Preise, Zahlung, Kleinunternehmerregelung

4.1Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht berechnet; die vereinbarten Preise sind Endpreise. Der Hinweis erfolgt auf Angeboten und Rechnungen.

4.2Unterliegt der Auftragnehmer künftig der Regelbesteuerung (z. B. wegen Überschreitens der Umsatzgrenzen oder aufgrund eines Verzichts), wird er den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren. Für Leistungen, die nach dem Wechsel erbracht werden, wird dann die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und berechnet; bei Dauerschuldverhältnissen gilt § 4.9.

4.3Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden (z. B. Stundenhonorar), werden nach den im Angebot genannten Sätzen berechnet, mangels Angabe nach den jeweils gültigen Sätzen des Auftragnehmers.

4.4Reisekosten, Spesen, Zuschläge, Sondergenehmigungen, Gebühren und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

4.5Rechnungen werden per E-Mail übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Auf Wunsch des Kunden erhält er die Rechnung in Papierform.

4.6Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nur zu leisten, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gefordert werden. In diesem Fall sind sie im genannten Umfang und zum genannten Termin vor Leistungsbeginn fällig. Der Auftragnehmer kann den Beginn der Leistung vom Zahlungseingang abhängig machen.

4.7Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern fällt zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 € an. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs kann der Auftragnehmer Mahnkosten berechnen, und zwar 5,00 € für die erste, 10,00 € für die zweite und 20,00 € für die dritte Mahnstufe; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

4.8Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm gegenüber Unternehmern nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

4.9Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Hosting, Managed Services) darf der Auftragnehmer die Entgelte anpassen, wenn sich seine Kosten ändern (z. B. Rechenzentrums-, Lizenz-, Hardware- oder Personalkosten, Steuern und Abgaben). Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Unternehmer können den Vertrag bei einer Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform kündigen. Gegenüber Verbrauchern wird eine Preiserhöhung nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam; stimmt der Verbraucher nicht zu, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Erhöhung mit Frist von einem Monat kündigen.

§ 5 Subunternehmer, Leistungen Dritter

5.1Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einsetzen (z. B. Rechenzentrumsbetreiber, Netzbetreiber, Fachpersonal). Er bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung verantwortlich.

5.2Soweit Hard- und Software, Cloud-Dienste oder Lizenzen Dritter bereitgestellt oder vermittelt werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Dritten bereitgestellter Hard- und Software oder Dienste, es sei denn, der Mangel wurde vom Auftragnehmer verursacht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1Der Kunde stellt sicher, dass am Leistungsort und in seinen Systemen die erforderlichen technischen, rechtlichen und baulichen Voraussetzungen gegeben sind (z. B. Zugang, Stromversorgung, Freigabe von Flächen, Zugangsdaten). Kosten für notwendige Änderungen trägt der Kunde, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

6.2Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen erreichbaren Ansprechpartner.

6.3Der Kunde sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die ihn als Veranstalter, Betreiber oder Verantwortlichen treffen, insbesondere Brandschutz-, Versammlungs-, Unfallverhütungs- und Datenschutzvorschriften.

6.4Werden vom Kunden beauftragte Dritte (andere Dienstleister, Vermieter, Location) nicht rechtzeitig bereitgestellt oder behindern sie die Arbeit, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 7 Leistungszeit, Verzögerungen, Höhere Gewalt

7.1Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Zeiten für Auf- und Abbau werden vertraglich vereinbart.

7.2Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende Mitwirkung, verspäteter Zugang, Verzögerungen durch Dritte), verlängern die Leistungsfrist und berechtigen den Auftragnehmer, zusätzliche Warte- und Folgekosten nach Aufwand zu berechnen.

7.3Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Aufruhr, behördliche Verbote, Streik, Pandemien, Naturkatastrophen, Unwetter mit Gefahr für Personen oder Technik, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Ausfall von Vorlieferanten, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen) entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

7.4Kann die Leistung wegen höherer Gewalt dauerhaft nicht erbracht werden, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten. Die Entschädigungspauschalen nach § 17 gelten in diesem Fall nicht.

§ 8 Haftung

8.1Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach § 8.2 zusätzlich je Schadensfall auf den Auftragswert begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte (bei kürzerer Vertragsdauer auf das Entgelt dieses Zeitraums). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Begrenzung nicht.

8.4Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste an Gegenständen des Kunden oder Dritter, die nicht zur Leistung gehören, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

8.5Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen und den Schaden möglichst gering zu halten.

§ 9 Mängel (gegenüber Unternehmern)

9.1Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung bzw. Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

9.2Der Auftragnehmer beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung.

9.3Schlägt die Nacherfüllung auch nach einem weiteren Versuch fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.4Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in 12 Monaten, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten (insbesondere bei Vorsatz, Arglist, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rückgriff). Für Verbraucher gilt Teil E.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1Verkaufte oder im Rahmen von Werkleistungen gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vermietete Gegenstände bleiben stets Eigentum des Auftragnehmers (Teil C).

10.2Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen und muss Zugriffe Dritter unverzüglich mitteilen.

§ 11 Datenschutz

11.1Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO, BDSG und den weiteren einschlägigen Vorschriften zur Vertragserfüllung, Abrechnung, Buchführung, Kommunikation und – bei Einwilligung – zu Marketingzwecken. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter https://datenschutz.tg-events.eu.

11.2Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting, Managed Services oder Support personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und stellt die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicher.

11.3Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten nach Art. 32 DSGVO.

§ 12 Vertraulichkeit

12.1Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen nicht unbefugt zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Die Pflicht besteht zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 13 Nutzungsrechte, Urheberrecht

13.1Soweit der Auftragnehmer kreative Leistungen erstellt (z. B. Foto-/Videoproduktion, Webdesign, Programmierung, grafische Arbeiten), bleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.

13.2Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein, bei Unternehmern aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

13.3Der Kunde sichert zu, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Daten) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, soweit der Auftragnehmer die Verletzung nicht zu vertreten hat. Bei Drittkomponenten (z. B. Open-Source-Software) gelten deren Lizenzbedingungen.

13.4Unternehmer gestatten dem Auftragnehmer, sie als Referenz zu nennen. Die Gestattung kann jederzeit in Textform widerrufen werden.

§ 14 Versicherungen

14.1Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Versicherung der Mietgegenstände gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung oder der Veranstaltung selbst durch den Auftragnehmer besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

14.2Der Kunde wird nach Möglichkeit eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen bzw. nachweisen. Eine Deckung ist insbesondere bei größeren Veranstaltungen dringend empfohlen. Dem Kunden wird empfohlen, für Mietgegenstände und die Veranstaltung selbst geeignete Versicherungen abzuschließen; dies obliegt dem Kunden.

Teil B – Veranstaltungstechnik und Veranstaltungsdienstleistungen

§ 15 Verantwortlichkeiten, Sicherheit

15.1Der Kunde ist Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Er ist verantwortlich für:

a)Genehmigungen, Anzeigen und Auflagen (z. B. Veranstaltung, Sondernutzung, Gaststättenrecht);

b)GEMA und sonstige Urheber- und Leistungsschutzrechte (Anmeldung und Gebühren);

c)Brandschutz, Sicherheit, Ordnungs- und Sanitätsdienst, Jugendschutz und Hausrecht;

d)Zugang, Zufahrt, Absperrungen und eine ausreichende, abgesicherte Stromversorgung im vereinbarten Umfang;

e)Einhaltung der Vorgaben und der Hausordnung des Veranstaltungsorts.

15.2Übernimmt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder auf Verlangen der Location einzelne dieser Aufgaben (z. B. Anmeldungen, Genehmigungen, Abnahmen), trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und Gebühren sowie den Aufwand des Auftragnehmers nach Stundensatz.

15.3Der Kunde teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig die technischen Gegebenheiten und Auflagen des Veranstaltungsorts mit (z. B. Anschlusswerte, Traglasten, Bodenbeschaffenheit, Höhen, Lautstärkegrenzen, Vorgaben zu Nebel/Haze, Pyrotechnik, Brandmeldeanlagen).

15.4Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Gefahr für Personen, Technik oder Gebäude (z. B. Sturm, Unwetter, Überlastung, fehlende Freigaben) den Betrieb zu unterbrechen oder zu beenden. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Ursache nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

15.5Der Auftragnehmer darf Schallpegel nach den Vorgaben des Kunden, der Location und einschlägiger Vorschriften zum Schutz vor Lärm und Gehörschäden begrenzen.

15.6Bei Open-Air-Veranstaltungen sorgt der Kunde für ausreichenden Witterungsschutz und einen Ausweichplan.

15.7Bei künstlerischen Darbietungen (z. B. DJ- und Showproduktionen) liegt die Gestaltung im Rahmen der Absprache im Ermessen des Auftragnehmers. Fällt der vorgesehene Künstler aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit), stellt dieser nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz; ist das nicht möglich, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung, weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 16 Auf- und Abbau, Zusammenarbeit mit Dritten

16.1Der Kunde stellt die vereinbarten Zeitfenster für Auf- und Abbau sowie den ungehinderten Zugang sicher.

16.2Dritte (Künstler, Gäste, andere Dienstleister) dürfen die Technik des Auftragnehmers nur nach Absprache bedienen. Schäden durch eine nicht abgestimmte Bedienung trägt der Kunde, soweit sie der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

16.3Für Schäden, die durch Gewerke anderer Dienstleister des Kunden entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 17 Rücktritt, Stornierung, Umbuchung

17.1Der Kunde kann bis zum Beginn der Leistungserbringung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer.

17.2Bei Rücktritt kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende pauschalierte Entschädigungen, bezogen auf den Gesamtpreis und den Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vor dem Veranstaltungs- bzw. Leistungsbeginn:

Zeitpunkt des RücktrittsEntschädigung (vom Gesamtpreis)
bis 30 Tage vor Beginn20 %
29 bis 14 Tage vor Beginn50 %
13 bis 3 Tage vor Beginn80 %
ab 2 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen (No-Show)100 %

17.3Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen und die gewöhnliche anderweitige Verwendung der Leistungskapazität. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Unternehmern können darüber hinaus nachgewiesene, nicht stornierbare Fremdkosten berechnet werden, soweit sie die Pauschale übersteigen. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet bzw. erstattet.

17.4Der Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten (z. B. höhere Gewalt, unzumutbare Gefährdung von Mitarbeitern, technische Unmöglichkeit). Bereits erbrachte Teilleistungen werden nach Aufwand vergütet.

17.5Umbuchungen sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Auftragnehmers. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 18 Foto- und Videoaufnahmen

18.1Bei Veranstaltungen kann der Auftragnehmer Foto- und Videoaufnahmen anfertigen, bei denen Gäste in der Regel nicht erkennbar abgebildet werden. Sollen Aufnahmen mit erkennbaren Personen entstehen, ist der Kunde als Veranstalter dafür verantwortlich, die Gäste vorab zu informieren (z. B. durch Einladung oder Hinweisschilder) und erforderliche Einwilligungen einzuholen, soweit nicht der Auftragnehmer die Verantwortung ausdrücklich übernimmt.

18.2Mit Abschluss des Vertrags räumt der Kunde dem Auftragnehmer das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die Aufnahmen für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde kann der Nutzung aus berechtigten Gründen, insbesondere zum Schutz von Personen, in Textform widersprechen; der Auftragnehmer löscht bzw. entfernt die betroffenen Aufnahmen dann in angemessener Frist.

18.3Soweit der Auftragnehmer Aufnahmen für den Kunden anfertigt (Foto-/Videoproduktion), gelten die Nutzungsrechte aus § 13.

§ 19 Haftung bei Veranstaltungen

19.1Der Kunde haftet für Schäden an der Technik des Auftragnehmers, die durch Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden, soweit der Auftragnehmer sie nicht zu vertreten hat.

19.2Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung der dem Kunden nach § 15 obliegenden Pflichten beruhen, soweit der Auftragnehmer den Schaden nicht zu vertreten hat.

Teil C – Vermietung von Veranstaltungstechnik

§ 20 Mietgegenstand, Mietzeit, Übergabe

20.1Mietgegenstände, Mietzeit und Mietpreis ergeben sich aus dem Angebot, dem Mietvertrag bzw. dem Lieferschein. Ein Miettag umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, 24 Stunden ab Übergabe.

20.2Vermietung mit Personal: Der Auftragnehmer transportiert die Mietgegenstände, baut sie auf und ab und bedient sie, soweit vereinbart. Die Mietgegenstände verbleiben in der Obhut des Auftragnehmers; § 19 und § 22.7 gelten entsprechend.

20.3Vermietung ohne Personal: Abholung und Rückgabe erfolgen standardmäßig durch den Kunden auf eigene Kosten und Gefahr am im Angebot genannten Lagerort des Auftragnehmers. Auf Wunsch liefert und holt der Auftragnehmer gegen Entgelt ab. Bei Selbstabholung sind Verladung und Ladungssicherung Sache des Kunden.

20.4Bei Übergabe prüfen beide Seiten die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und Zustand. Der Auftragnehmer kann hierüber ein Übergabeprotokoll anfertigen. Mängel sind sofort anzuzeigen; sonst gilt vermutungsweise, dass die Mietgegenstände vertragsgemäß übergeben wurden.

20.5Der Auftragnehmer kann die Übergabe von der Zahlung der Miete (soweit vereinbart), der Kaution und der Vorlage eines Ausweises abhängig machen.

20.6Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Untervermietung, Weitergabe oder Verpfändung sind untersagt. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 21 Kaution, Ausweiskopie

21.1Bei Vermietung ohne Personal ist bei Übergabe eine Kaution von 100 € je Mietvorgang zu hinterlegen. Sie wird nicht verzinst. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung wird sie bei Rückgabe vor Ort sofort in bar zurückgezahlt, andernfalls innerhalb von 7 Werktagen. Der Auftragnehmer darf die Kaution mit offenen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis (z. B. Schäden, Reinigung, verspätete Rückgabe) verrechnen. Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht.

21.2Zur Identifizierung und Sicherung von Ansprüchen legt der Mieter bei Übergabe einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor. Der Mieter willigt ein, dass der Auftragnehmer hiervon eine Kopie anfertigt. Für die Identifizierung nicht erforderliche Angaben (insbesondere Zugangs- bzw. Seriennummer, Größe, Augenfarbe) dürfen geschwärzt werden. Die Kopie wird gesichert aufbewahrt, nur zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag verwendet und spätestens 14 Werktage nach ordnungsgemäßer Rückgabe und vollständiger Abwicklung vernichtet, bei offenen Ansprüchen erst nach deren Erledigung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Auftragnehmer kann dann die Vermietung ablehnen bzw. die Herausgabe der Mietgegenstände verweigern.

§ 22 Nutzung, Pflichten des Mieters

22.1Der Mieter nutzt die Mietgegenstände sachgemäß und bestimmungsgemäß nach Bedienungsanleitung und Einweisung. Die Bedienung und der Anschluss dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen. Das Aufhängen und Montieren von Traversen, Lautsprechern und Lasten (Rigging) ist nur mit entsprechender Fachkunde zulässig.

22.2Mietgegenstände sind vor Nässe, Witterung, Überhitzung und Diebstahl zu schützen, beaufsichtigt bzw. abgeschlossen zu lagern und nur am vereinbarten Ort zu nutzen. Eine Nutzung im Freien ist nur für dafür vorgesehene Geräte zulässig.

22.3Elektrische Geräte sind nur an ordnungsgemäß abgesicherte Stromanschlüsse (inkl. Fehlerstromschutz) anzuschließen. Vor Gebrauch ist eine Sichtkontrolle durchzuführen; beschädigte Geräte dürfen nicht betrieben werden. Verbrauchsmaterial wie Nebel- oder Hazefluid ist nur in der vorgesehenen Art zu verwenden.

22.4Schäden, Mängel, Verlust und Diebstahl sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen; ein Diebstahl ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.

22.5Dritte, denen der Mieter die Mietgegenstände zur Nutzung überlässt, gelten als Erfüllungsgehilfen des Mieters.

22.6Der Mieter trägt die Verantwortung für Genehmigungen, GEMA und Sicherheit der Veranstaltung nach § 15.

22.7Bauliche oder technische Veränderungen an den Mietgegenständen sind untersagt.

§ 23 Rückgabe, verspätete Rückgabe

23.1Die Mietgegenstände sind vollständig (inkl. Zubehör, Kabel, Transportcases), gereinigt und im Zustand der Übergabe, abgesehen von vertragsgemäßer Abnutzung, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Prüfung auf verdeckte Schäden bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. Nebelrückstände, Konfetti, Glitter) werden nach Aufwand berechnet.

23.2Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag erneut der vereinbarte Tagesmietpreis als Nutzungsentschädigung fällig. Weitergehende Ansprüche (z. B. entgangene Anschlussvermietung) bleiben vorbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

23.3Eine Rückgabe außerhalb des vereinbarten Zeitpunkts oder Ortes ohne Absprache gilt nicht als Rückgabe im Sinne dieser Bedingungen.

§ 24 Haftung des Mieters

24.1Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Mietgegenstände vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe, soweit er dies zu vertreten hat. Unternehmer haften für Verlust und Beschädigung bis zur Rückgabe unabhängig vom Verschulden, es sei denn, der Schaden beruht auf einem Mangel der Mietsache oder einem Verschulden des Auftragnehmers.

24.2Der Mieter ersetzt die Reparaturkosten, bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, sowie bei nachgewiesenem Mietausfall die entgangene Miete für die Dauer der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

24.3Der Mieter stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Gebrauch der Mietgegenstände während der Mietzeit entstehen, soweit der Auftragnehmer sie nicht zu vertreten hat.

24.4Dem Mieter wird empfohlen, eine Versicherung für Mietsachschäden abzuschließen (siehe § 14).

§ 25 Mängel und Haftung des Vermieters

25.1Fällt ein Mietgegenstand ohne Verschulden des Mieters aus, stellt der Auftragnehmer nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz. Gelingt das nicht, gelten die gesetzlichen Rechte (z. B. Minderung), vorbehaltlich § 8.

25.2Gegenüber Unternehmern ist die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 8.

Teil D – IT-Dienstleistungen

§ 26 Geltung, Vertragsarten, Mitwirkung

26.1Dieser Teil gilt für Webhosting, Server- und vServer-Hosting, Managed Services (MSP), IT- und WLAN-Infrastruktur, Netzwerktechnik (z. B. Cisco-Systeme), Betreuung und Anwender-Support sowie Webentwicklung und Programmierung.

26.2Dauerleistungen (z. B. Hosting, Managed Services, Support) werden nach den Regeln über Dienst- bzw. Mietverträge, Projektleistungen mit einem vereinbarten Ergebnis (z. B. Webentwicklung, Installationen) nach Werkvertragsrecht erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich zugesagt ist. Art und Umfang ergeben sich aus dem Auftrag, der Leistungsbeschreibung und einem etwaigen Service Level Agreement (SLA).

26.3Der Kunde stellt rechtzeitig Zugänge, Zugangsdaten, Informationen und Testmöglichkeiten bereit und benennt einen Ansprechpartner. Er hält Zugangsdaten geheim, meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich und ist für Handlungen unter seinen Zugangsdaten verantwortlich, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.

26.4Der Kunde ist für Kompatibilität und Betrieb seiner eigenen Systeme sowie für Änderungen an den Systemen durch ihn oder Dritte verantwortlich. Mehraufwand durch nicht abgestimmte Änderungen kann nach Aufwand berechnet werden.

26.5Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich (z. B. als Verantwortlicher nach DSGVO, IT-Sicherheits- und Aufbewahrungspflichten, branchenspezifische Vorgaben), soweit der Auftragnehmer diese nicht ausdrücklich übernommen hat.

§ 27 Vertragslaufzeit und Kündigung

27.1Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus Auftrag, Angebot oder Rechnung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.

27.2Ist eine Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate) vereinbart, ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um den im Auftrag genannten Verlängerungszeitraum, mangels Angabe jeweils um einen Monat. Gegenüber Verbrauchern verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar.

27.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Entgelten, bei rechtswidriger Nutzung der Dienste oder bei Gefährdung der Sicherheit oder Stabilität der Systeme.

27.4Gesetzliche Wechselrechte des Kunden nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt. Der Auftragnehmer unterstützt einen Anbieterwechsel angemessen; Kosten werden nach Aufwand berechnet, soweit gesetzlich zulässig.

§ 28 Service Levels, Support, Wartung

28.1Service Levels gelten nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen nach dem Prinzip „Best Effort“; Verfügbarkeiten, Störungsbeseitigungs- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesichert.

28.2Supportanfragen sind per E-Mail oder über das vom Auftragnehmer benannte Ticketsystem zu stellen. Die Standard-Reaktionszeit beträgt 3 Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern). Sie bezeichnet die erste Rückmeldung, nicht die Störungsbeseitigung. Kürzere Reaktionszeiten und erweiterte Supportzeiten gelten nur, wenn sie vereinbart sind.

28.3Der Auftragnehmer darf Wartungsarbeiten durchführen. Geplante Wartungen werden, soweit möglich, vorher angekündigt. Dringende Wartungen (z. B. Sicherheitsupdates) können ohne Vorankündigung erfolgen. Ausfallzeiten durch Wartung, höhere Gewalt, Angriffe, Störungen bei Dritten oder Verhalten des Kunden zählen nicht als Ausfall im Sinne eines SLA.

§ 29 Hosting

29.1Der Auftragnehmer betreibt seine Hosting-Leistungen über Rechenzentren Dritter innerhalb der Europäischen Union. Anbieter und Standort ergeben sich aus dem Auftrag bzw. der Leistungsbeschreibung und werden dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt. Ein Wechsel von Standort oder Rechenzentrumsbetreiber ist zulässig, soweit die Leistung gleichwertig bleibt und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

29.2Der Kunde nutzt die Dienste nur rechtmäßig. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Spam, Portscans, Angriffe auf Dritte und eine übermäßige Beanspruchung gemeinsam genutzter Ressourcen. Der Kunde ist für seine Inhalte verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

29.3Der Auftragnehmer darf Dienste sperren und Inhalte entfernen, wenn dies bei Verstößen, aufgrund behördlicher Anordnung oder zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich, soweit zulässig. Die Entgeltpflicht bleibt bestehen, soweit der Kunde die Sperrung zu vertreten hat. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können an mail@tg-events.eu gemeldet werden.

29.4Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 30 Datensicherung

30.1Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit keine Backup-Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.

30.2Ist eine Backup-Leistung gebucht, ergeben sich Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer aus dem Auftrag. Geschuldet ist die Wiederherstellung aus dem jeweils letzten verfügbaren Backup; Daten, die zwischen zwei Sicherungen entstanden sind oder nicht vom Backup-Umfang umfasst waren, sind nicht wiederherstellbar.

30.3Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des § 8.1 – nur, wenn der Kunde seine Datensicherungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat bzw. ein Backup gebucht war, und beschränkt auf den Aufwand der Wiederherstellung aus der Sicherung des Kunden bzw. dem gebuchten Backup.

§ 31 Managed Services, Infrastruktur, Hard- und Software

31.1Der Auftragnehmer erbringt Betrieb, Überwachung, Wartung, Support und Beratung im beauftragten Umfang. Ein vollständiger Schutz vor Angriffen, Schadsoftware oder Ausfällen kann nicht zugesichert werden.

31.2Der Kunde gestattet dem Auftragnehmer Fernzugriff auf seine Systeme, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

31.3Änderungen an Systemen (z. B. Updates, Patches, Konfigurationen) können Risiken bergen. Der Kunde stellt vor Änderungen eine aktuelle Datensicherung sicher (§ 30.1) und erteilt, soweit erforderlich, Freigaben.

31.4Beschafft der Auftragnehmer Hard- und Software für den Kunden, gelten die Bedingungen und Lizenzbestimmungen des Herstellers (z. B. Cisco). Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm genutzten Software verantwortlich. Lieferzeiten Dritter sind unverbindlich, soweit sie nicht bestätigt wurden. Neben der gesetzlichen Gewährleistung gelten etwaige Herstellergarantien.

§ 32 Webentwicklung und Programmierung

32.1Der Umfang ergibt sich aus Angebot bzw. Pflichtenheft. Änderungs- und Zusatzwünsche werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

32.2Der Kunde liefert Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) rechtzeitig, vollständig und frei von Rechten Dritter. Rechtliche Pflichttexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung) sind Sache des Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich beauftragt sind. Die Einhaltung gesetzlicher Barrierefreiheitsanforderungen (z. B. BFSG/WCAG) schuldet der Auftragnehmer nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

32.3Der Kunde nimmt abnahmereife Leistungen unverzüglich ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft wesentliche Mängel in Textform rügt; gegenüber Verbrauchern gilt Letzteres nur, wenn der Auftragnehmer in der Mitteilung auf diese Folge besonders hinweist.

32.4Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode und Entwicklungsdateien besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Nutzungsrechte richten sich nach § 13.

§ 33 Haftung bei IT-Leistungen

33.1Es gelten § 8 und § 30.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die auf Leistungen Dritter (z. B. Rechenzentrum, Netzbetreiber, Hersteller) beruhen, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

33.2Für Inhalte, die der Kunde auf den Systemen speichert oder veröffentlicht, haftet der Auftragnehmer nicht. Für Sicherheitsvorfälle haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertraglich vereinbarter Pflichten.

Teil E – Besondere Bestimmungen für Verbraucher

§ 34 Geltung

34.1Dieser Teil gilt zusätzlich und vorrangig für Verbraucher. Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten (u. a. §§ 8.3, 9, 24.1 Satz 2, 25.2), finden auf Verbraucher keine Anwendung.

§ 35 Widerrufsrecht

35.1Verbrauchern, die einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular befinden sich in den Anlagen 1 und 2.

35.2Bei Verträgen über Veranstaltungsdienstleistungen (z. B. Auf- und Abbau, Betreuung, DJ- und Showproduktionen), die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Hierauf wird der Verbraucher vor Vertragsschluss hingewiesen; das Widerrufsrecht ist für diese Verträge ab Zustandekommen des Vertrags, spätestens mit der Auftragsbestätigung, ausgeschlossen.

35.3Für alle übrigen Verträge gilt § 35.1.

§ 36 Mängelrechte

36.1Verbrauchern stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu. Eine Rügefrist besteht nicht. Mängelansprüche verjähren bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften (in der Regel zwei Jahre). Bei digitalen Produkten und digitalen Dienstleistungen (z. B. Hosting) gelten die §§ 327 ff. BGB.

§ 37 Stornierung

37.1Die Entschädigungspauschalen in § 17.2 gelten auch gegenüber Verbrauchern. Dem Verbraucher bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 38 Haftung, Streitbeilegung

38.1Für die Haftung gegenüber Verbrauchern gelten § 8.1, § 8.2 und § 8.4; § 8.3 findet keine Anwendung.

38.2Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

Teil F – Schlussbestimmungen

§ 39 Schlichtung bei Streitigkeiten mit Unternehmern

39.1Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern werden die Parteien vor Erhebung einer Klage versuchen, die Streitigkeit durch Verhandlungen und, wenn nötig, durch ein außergerichtliches Schlichtungs- oder Mediationsverfahren beizulegen. Hierzu teilt die verlangende Partei der anderen den Streitgegenstand in Textform mit; der Versuch gilt als gescheitert, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang eine Einigung erzielt oder ein Schlichtungsverfahren begonnen wurde.

39.2Das Recht, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen oder Fristen durch gerichtliche Schritte zu wahren, bleibt unberührt.

§ 40 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

40.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

40.2Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart und soweit gesetzlich zulässig, Friedberg.

40.3Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 41 Sonstiges

41.1Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss maßgebliche Fassung dieser AGB.

41.2Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB). Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TG-Events, Inhaber Torben Glowig, Afrastraße 69a, 86316 Friedberg, E-Mail: mail@tg-events.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis: Bei Verträgen über Veranstaltungsdienstleistungen mit spezifischem Termin besteht kein Widerrufsrecht (§ 35.2 AGB).

Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: TG-Events, Inhaber Torben Glowig, Afrastraße 69a, 86316 Friedberg, E-Mail: mail@tg-events.eu

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf bzw. die Miete der folgenden Waren (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________

Datum: ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.